Rechtliches · Entwurf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der Mieterstrom-Abrechnungssoftware (SaaS).

Entwurf – juristische Prüfung ausstehend, nicht rechtsverbindlich. Dieser Text ist ein projektspezifischer Arbeitsentwurf und wurde weder anwaltlich geprüft noch freigegeben. Vor dem öffentlichen Go-live ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese AGB gelten für die Nutzung der als Software-as-a-Service bereitgestellten Mieterstrom-Abrechnungsplattform (nachfolgend „Dienst“), betrieben von Tina Thieme PIPaaS, Hansastraße 30, 44137 Dortmund (nachfolgend „Anbieter“). Der Dienst richtet sich an Vermieter, Betreiber von Mieterstrom- und GGV-Anlagen sowie vergleichbare Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Anwendung zur Verwaltung von Objekten, Wohneinheiten, Zählerdaten sowie zur Erstellung von Mieterstrom- und GGV-Abrechnungen (u. a. nach § 42a, § 42b EnWG) bereit. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistungsstufe und der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Dienst erstellt Berechnungen auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten. Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der Software, nicht die Rechtsverbindlichkeit einzelner Abrechnungen; die Prüfung und Freigabe erstellter Abrechnungen obliegt dem Kunden.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

Der Vertrag kommt durch Registrierung und Bestätigung der Buchung zustande. Eine etwaige kostenlose Testphase endet automatisch; wird sie nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt, entstehen keine Kosten.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde erhält seine Rechnung vom Anbieter; die buchhalterische Rechnungsstellung des Anbieters erfolgt über lexoffice.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für Zählerstände, Tarife und personenbezogene Daten seiner Mieter. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, und schließt mit dem Anbieter den erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 6 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Störungen bei eingesetzten Subunternehmern (Hosting, Datenbank) können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft für den gebuchten Zeitraum (monatlich oder jährlich) und verlängert sich um denselben Zeitraum, sofern es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform möglich.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz und Datensicherung

Es gilt die Datenschutzerklärung. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Sicherung seiner Abrechnungsergebnisse verantwortlich und exportiert erstellte Belege rechtzeitig.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand des Entwurfs: 26.8.2026. Entwurf ohne anwaltliche Prüfung.