Sie liefern Strom. Wir erledigen die Lieferantenpflichten.
Wer Mieterstrom anbietet, ist Energieversorger — mit Abrechnungsfristen, Pflichtangaben auf jeder Rechnung und einem gesetzlichen Preisdeckel. Watthaus rechnet ab und hält die Vorschriften ein, für Objekte mit vier bis zwölf Wohneinheiten.
Rechnung nach § 40 EnWG mit allen Pflichtangaben, Preisdeckel nach § 42a Abs. 4, Stromkennzeichnung, Fristenüberwachung. Das ist die Arbeit, die anfällt, sobald Sie liefern — und der Grund, warum es diese Software gibt.
Zählerstände ohne Hardware-Zwang
Manuelle Erfassung und CSV-Import. Kein Messkonzept-Umbau, keine lokale Infrastruktur, kein Vertrag mit einem Gerätehersteller.
Für 4 bis 12 Wohneinheiten
Zugeschnitten auf ein Objekt mit einer PV-Anlage und einer Handvoll Mietparteien. Keine Enterprise-Software mit abgeschaltetem Funktionsumfang.
Nachvollziehbar abgelegt
Nummernkreis ohne Lücken, unveränderbare Belege, Storno über Gegenbeleg, vollständiger Prüfpfad — so, wie eine Betriebsprüfung es erwartet.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Das Datenmodell und die Aufteilungsschlüssel sind vorbereitet. Ob GGV für Ihr Objekt möglich ist, entscheidet aber Ihr Netzbetreiber — die regulatorischen Vorgaben dazu sind noch nicht abschließend. Wir sagen Ihnen ehrlich, sobald es bei Ihnen umsetzbar ist, statt es vorher zu verkaufen.