Preise

Offen ausgewiesen, weil Sie rechnen können sollen.

Abgerechnet wird je aktiver Wohneinheit und Monat. Keine Setup-Gebühr, keine Mindestlaufzeit im Monatstarif, monatlich kündbar.

Starter

Für die meisten passend

Ein Objekt mit vier bis zwölf Wohneinheiten.

4 €/ Wohneinheit / Monat

mindestens 15 € / Monat je Objekt

Beispiel: 8 Wohneinheiten = 32 € im Monat, 384 € im Jahr.

  • Ein Objekt, bis zwölf Wohneinheiten
  • Abrechnung nach § 42a EnWG mit Preisdeckel-Prüfung
  • Rechnungs-PDF mit den Pflichtangaben nach § 40 EnWG
  • Zählerstände manuell und per CSV-Import
  • Mieterportal für Ihre Mietparteien
  • E-Mail-Versand der Rechnungen
  • Fristenüberwachung nach § 40c EnWG
  • Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
  • Mehrere Objekte
  • Weitere Zugänge für Ihr Team
  • Eigenes Logo auf dem PDF

Pro

Mehrere Objekte oder ein Team, das gemeinsam arbeitet.

3,50 €/ Wohneinheit / Monat

mindestens 49 € / Monat je Konto

Beispiel: Drei Objekte mit zusammen 30 Wohneinheiten = 105 € im Monat.

  • Unbegrenzt viele Objekte, auch über zwölf Wohneinheiten
  • Alles aus dem Starter
  • Weitere Zugänge mit abgestuften Rechten
  • Getrennter Buchhaltungszugang für die Steuerberatung
  • Eigenes Logo auf den Mieter-Rechnungen
  • Abrechnungslauf über mehrere Objekte
  • Datenexport für die Buchhaltung

Was in der Mindestabnahme steckt

Regulatorik-Pflege. Die Fördersätze für den Mieterstromzuschlag ändern sich zweimal im Jahr, die Pflichtangaben auf der Rechnung folgen dem EnWG, und die Abrechnungsfrist läuft sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Das nachzuhalten sind zehn bis zwanzig Personentage im Jahr — unabhängig davon, ob Sie vier oder zwölf Wohneinheiten haben. Deshalb gibt es einen Mindestbetrag statt eines rein linearen Preises.

Wogegen Sie das rechnen sollten

Nicht gegen eine Hausverwaltungssoftware — die rechnet keinen Strom ab und erfüllt keine Lieferantenpflichten. Die realistische Alternative ist ein Abrechnungsdienstleister oder die eigene Steuerberatung, jeweils zu einem Betrag je Wohneinheit und Jahr, der deutlich über dem hier liegt. Oder es selbst zu machen: dann ist der Vergleichswert Ihre eigene Zeit plus das Risiko einer formal fehlerhaften Rechnung.

Häufige Fragen

Was ist eine „aktive Wohneinheit“?
Eine Wohneinheit, die im Abrechnungszeitraum einer Mietpartei zugeordnet ist. Leerstand zahlen Sie nicht.
Gibt es eine Setup-Gebühr?
Nein. Wenn Sie Daten aus einer bestehenden Abrechnung übernehmen möchten, bieten wir das als einmalige Zusatzleistung an — freiwillig, nicht als Einstiegshürde.
Was ist mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
§ 42b ist vorbereitet und in beiden Tarifen enthalten, sobald Ihr Netzbetreiber sie umsetzen kann. Wir stellen dafür nichts extra in Rechnung und versprechen auch keinen Termin, den wir nicht halten können.
Kann ich jährlich zahlen?
Ja, mit zwei Freimonaten gegenüber der monatlichen Zahlweise.

Zugang anfragen

Die Selbstregistrierung ist noch nicht freigeschaltet. Bis dahin richten wir Zugänge von Hand ein — schreiben Sie uns an die im Impressum genannte Adresse, mit Objekt, Anzahl der Wohneinheiten und dem gewünschten Tarif.