Was in der Mindestabnahme steckt
Regulatorik-Pflege. Die Fördersätze für den Mieterstromzuschlag ändern sich zweimal im Jahr, die Pflichtangaben auf der Rechnung folgen dem EnWG, und die Abrechnungsfrist läuft sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Das nachzuhalten sind zehn bis zwanzig Personentage im Jahr — unabhängig davon, ob Sie vier oder zwölf Wohneinheiten haben. Deshalb gibt es einen Mindestbetrag statt eines rein linearen Preises.
Wogegen Sie das rechnen sollten
Nicht gegen eine Hausverwaltungssoftware — die rechnet keinen Strom ab und erfüllt keine Lieferantenpflichten. Die realistische Alternative ist ein Abrechnungsdienstleister oder die eigene Steuerberatung, jeweils zu einem Betrag je Wohneinheit und Jahr, der deutlich über dem hier liegt. Oder es selbst zu machen: dann ist der Vergleichswert Ihre eigene Zeit plus das Risiko einer formal fehlerhaften Rechnung.
Häufige Fragen
- Was ist eine „aktive Wohneinheit“?
- Eine Wohneinheit, die im Abrechnungszeitraum einer Mietpartei zugeordnet ist. Leerstand zahlen Sie nicht.
- Gibt es eine Setup-Gebühr?
- Nein. Wenn Sie Daten aus einer bestehenden Abrechnung übernehmen möchten, bieten wir das als einmalige Zusatzleistung an — freiwillig, nicht als Einstiegshürde.
- Was ist mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
- § 42b ist vorbereitet und in beiden Tarifen enthalten, sobald Ihr Netzbetreiber sie umsetzen kann. Wir stellen dafür nichts extra in Rechnung und versprechen auch keinen Termin, den wir nicht halten können.
- Kann ich jährlich zahlen?
- Ja, mit zwei Freimonaten gegenüber der monatlichen Zahlweise.
Zugang anfragen
Die Selbstregistrierung ist noch nicht freigeschaltet. Bis dahin richten wir Zugänge von Hand ein — schreiben Sie uns an die im Impressum genannte Adresse, mit Objekt, Anzahl der Wohneinheiten und dem gewünschten Tarif.